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Was gab es neues zum Jahreswechsel 2010/2011? Über Steueroptimierungen für 2010 oder 2011 informiert die Aussichten: Bilanzen nebst Anhang, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Einnahme-Überschuss-Rechnungen für die Jahre ab 2012 sollen künftig elektronisch übermittelt werden müssen. Betroffen sind alle Betriebe, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 und 3 oder § 5 EStG ermitteln. Doch nicht nur die Gewinnermittlung, sondern auch die Steuererklärungen von Unternehmen (Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung) werden dann nicht mehr auf Papier, sondern grundsätzlich nur noch elektronisch beim Finanzamt einzureichen sein. Gleiches gilt für die Einkommensteuererklärung, für die ebenfalls eine elektronische Übermittlung durch Datenfernübertragung vorbereitet wird, sofern Gewinneinkünfte (Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler) erzielt werden. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, dass eine Zuwendungsbestätigung für Spenden nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz künftig ebenfalls elektronisch übermittelt werden kann. Gleiches gilt für die Bescheinigung der vermögenswirksamen Leistungen (bisherige Anlage VL). Aufgrund von technischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung obigen Projektes hat die Finanzverwaltung das Projekt verschoben. Der aktuelle Stand (16. August 2011) besagt, das der Beginn zur Abgabe der elektronischen Bilanz auf das Jahr 2014 verschoben wird. Die Bilanz des Jahres 2012 kann also noch in Papierform beim Finanzamt eingereicht werden. |
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